1.) Kostenlos für Personen mit einem positiven Antigen-Selbsttest.
2.) Kostenlos für Personen mit einem positiven Schnelltest z.B. aus unserem Testzentrum.
3.) Kostenlos für Personen, bei denen ein Pooling-Test positiv ausgefallen ist.
4.) Wenn sie von einem behandelnden Arzt einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person, von Einrichtungen und Unternehmen nach § 3 Abs. 2 TestV (z.B. Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen) oder vom öffentlichen Gesundheitsdienst als Kontaktperson identifiziert wurden.
5.) Wenn sie vom öffentlichen Gesundheitsdienst festgestellt werden, Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in einem als Virusvariantengebiet im Sinne von § 2 Nummer 3a der Coronavirus-Einreiseverordnung eingestuften Gebiet aufgehalten haben. Der Anspruch besteht bis zu 14 Tage nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland.
6.) Wenn in einer Einrichtung des Gesundheitswesens oder einer vergleichbaren Einrichtung außerhalb der regulären Krankenversorgung eine mit SARS-CoV-2 infizierte Person festgestellt wurde, Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in den betroffenen Bereichen der Einrichtung aufgehalten haben.
Dies gilt zum Beispiel für Einrichtungen, wie:
Schulen, Kindertagesstätten, Asylbewerberheime, Erstaufnahmeeinrichtungen, Notunterkünfte, Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für ambulante Operationen, Dialysezentren, ambulante Pflege, ambulante Dienste der Eingliederungshilfe, Tageskliniken, ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung, Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Praxen anderer medizinischer Heilberufe.
7.) Personen, die in einer Einrichtung des Gesundheitswesens oder in einem vergleichbar vulnerablen Bereich behandelt oder untergebracht werden sollen, und es die jeweilige Einrichtung oder der öffentliche Gesundheitsdienst verlangen.
Das gilt für folgende Einrichtungen oder Unternehmen:
Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für ambulante Operationen, Dialysezentren, ambulante Pflege, ambulante Dienste der Eingliederungshilfe, ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung, Tageskliniken, Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation gemäß § 51 Absatz 1 SGB IXo stationäre Einrichtungen und ambulante Dienste der Eingliederungshilfe, Obdachlosenunterkünfte, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern.
8.) Für Selbstzahler 59 €.